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Satzung des Landesverbands Wissenschaftliches Personal in Bayern (LWB) vom 31.03.2008, geändert am 13.10.2016 und 30.03.2021

Präambel
Die Gleichstellung ist ein Leitprinzip aller Universitäten und Hochschulen in Bayern und folglich eine selbstverständliche Vorgabe des LWB. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in der Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§1 Name
Der Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern führt nach außen den Namen "Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern", abgekürzt LWB. Postanschrift ist die jeweilige Dienstanschrift seines Vorsitzenden.

§2 Aufgaben des Landesverbandes
(1) Der Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern vertritt die in Bayern an Hochschulen tätigen Wissenschaftler, insbesondere aus dem Kreis des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Vertretung kann auf Wissenschaftler an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Bayern erweitert werden, soweit an diesen Einrichtungen mehr als 50 Wissenschaftler tätig sind, von Vertretern dieser Organisationen die Mitarbeit im Landesverband gewünscht wird, und diese gemäß §3 als Mitglied im Landesverband mitwirken.
(2) Der Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern nimmt folgende Aufgaben wahr:
  • Information, Koordination und Unterstützung der Vertretung an den einzelnen Forschungseinrichtungen,
  • Mitwirkung an der hochschul- und bildungspolitischen Meinungsbildung hauptsächlich auf Landesebene und
  • Vertretung der Interessen des wissenschaftliches Personals hauptsächlich auf Landesebene.
(3) Zur Umsetzung der Aufgaben können mit anderen gesellschaftlichen Gruppen oder Vereinen, die in Gänze oder in Teilen gleiche Ziele verfolgen, Kooperationen eingegangen werden.

§3 Mitglieder
(1) Die Mitglieder des Landesverbandes Wissenschaftliches Personal in Bayern sind die Sprecher der Konvente der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen und jeweils ein stellvertretender Sprecher. Je wissenschaftliche Einrichtung können insgesamt zwei Mitglieder gemäß Satz 1 bestimmt werden. Gibt es an einem Konvent mehrere Stellvertreter, so bestimmt der jeweilige Konvent den Stellvertreter, der die Mitgliedschaft wahrnimmt. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen gelten die Sätze 1 bis 3 sinngemäß für die entsprechenden Vertretungen der jeweiligen Einrichtungen.
(2) Die Mitglieder können sich in der Mitgliederversammlung (§6) gegenseitig vertreten. Stimmrechtsübertragung ist zulässig. Jedem Mitglied kann maximal eine Stimme übertragen werden.

§4 Organe
Die Organe des Landesverbandes sind
    der Vorstand (§5) und
    die Mitgliederversammlung (§6).

§5 Vorstand
(1) Der Vorstand, der aus dem Sprecher und 2 bis 4 Stellvertretern besteht, vertritt den Landesverband Wissenschaftliches Personal in Bayern durch den Sprecher nach außen. Bei der Besetzung ist anzustreben, dass Frauen und Männer sowie Vertretungen verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen im Vorstand angemessen vertreten sind.
(2) Der Sprecher und die Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung (§6) aus dem Kreis der Mitglieder für eine Amtsperiode von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandsmitglieder werden einzeln und in geheimer Wahl mit jeweils absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Auf Antrag kann über die Stellvertreter auch en bloc abgestimmt werden. Wird beim 1. Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht, so genügt im 2. Wahlgang eine relative Stimmenmehrheit. Bei vorzeitigem Ausscheiden werden für die restliche Amtszeit, spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung, die jeweiligen Nachrücker gewählt. Beim Ausscheiden des Sprechers führt bis zur Nachwahl einer der Stellvertreter die laufenden Geschäfte. Für eine Abwahl des Sprechers ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder notwendig.
(3) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

§6 Mitgliederversammlung
(1) Die Versammlung wird in der Regel einmal im Semester vom Vorstand schriftlich einberufen. Sie muss innerhalb von 6 Wochen einberufen werden, wenn Vertreter von mindestens 3 wissenschaftlichen Einrichtungen dies verlangen. Die Einberufung erfolgt in der Regel 4 Wochen, mindestens aber 2 Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung. An der Versammlung können alle von den Mitgliedern vertretenen Personen der wissenschaftlichen Einrichtungen Bayerns teilnehmen.
(2) Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und wenn Mitglieder von mindestens 5 Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Sinne von §3 (1) anwesend sind.
(3) Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der stimmbe-rechtigten Anwesenden. Stimmrechtsübertragungen müssen vor Beginn der Sitzung schriftlich dem Vorsitzenden vorliegen.
(4) Die Leitung der Versammlung obliegt in der Regel dem Vorsitzenden, bei Verhinderung einem Stellvertreter. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Versammlungsleiter. Auf Antrag von einem Zehntel der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen.
(5) Die Versammlung bestimmt die Delegierten zur Bundesvertretung Akademischer Mittelbau.
(6) Über Satzungsänderungen und Aufnahmeanträge im Sinne von §2 (1) darf nur beschlossen werden, wenn sie in der schriftlichen Einladung aufgeführt sind. Beschlüsse hierzu bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder.
(7) Über die Mitgliederversammlung wird durch ein vor Beginn der Sitzung zu bestimmendes Mitglied ein Protokoll angefertigt, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§7 Auflösung des Landesverbandes
Die Auflösung des Landesverbandes Wissenschaftliches Personal in Bayern kann nur durch eine eigens dazu einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Einladungsfrist für eine derartige Mitgliederversammlung beträgt 4 Wochen.

§8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Beschluss vom 31. Mai 2008 in Kraft.

Anhang:
Reihenfolge der Tagungsorte der Mitgliederversammlung:
Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Eichstätt, Erlangen, LMU München, Passau, Regensburg, TU München, UniBw München, Würzburg.